Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist auf das Urteil des LG Itzehoe vom 06.08.2009 (7 O 281/08) hin.
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist auf das Urteil des LG Itzehoe vom 06.08.2009 (7 O 281/08) hin.
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