BGH zu den Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensperiode bei Betreuung eines Kindes

BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 – IX ZB 139/07:
“Ob und in welchem Umfang ein Schuldner neben einer von ihm übernommenen Kinderbetreuung erwerbstätig sein muss, ist an Hand der zu § 1570 BGB entwickelten Maßstäbe zu bestimmen. … Nach der für den hier in Rede stehenden Zeitraum maßgeblichen Rechtsprechung besteht bei der Betreuung eines Kindes bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. … Bei einem Kind, das zwischen acht und elf Jahren alt ist, kommt es bei der Frage, ob der Schuldner zumindest eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit ausüben muss, wiederum auf die Umstände des Einzelfalls an. …”

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f4111618d98fd6d80939bc711562610d&nr=50359&pos=0&anz=1

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neue Düsseldorfer Tabelle (PDF)

siehe neben obigem Link auch: Vergleichsberechnung 2010/2009 (PDF)

Quelle: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf

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DGB: 5 Jahre HARTZ IV – keine Erfolgsstory (PDF)

DGB, Arbeitsmarkt aktuell Nr. 01/2010: 5 Jahre Hartz IV – keine Erfolgsstory:
“Hartz IV ist mitnichten ein Leistungssystem nur für Langzeitarbeitslose. Noch nicht einmal für Arbeitslose. Hartz IV wirkt als “Container” für unterschiedliche Lebenslagen und Personengruppen. … Hartz IV wirkt als “Rasenmäher”. Unterschiedliche Erwerbsbiografien werden auf niedrigem Niveau, also dem soziokulturellen Existenzminimum entsprechenden Fürsorgeniveau, eingeordnet. … Hartz IV steht für das Zweiklassensystem in der Arbeitsförderung. … Hartz IV hat die Ausbreitung des Niedriglohnsektors begünstigt. … In der Summe weist Hartz IV keine faire Balance von Fördern und Fordern auf. Die Anforderungen und Zumutungen an die Arbeitslosen und Leistungsempfänger überwiegen bei weitem die positiven Elemente des Förderns. Dies fängt bei der Eingliederungsvereinbarung von ungleichen “Vertragspartnern” an und endet bei der Sanktionspraxis der Jobcenter gegenüber Arbeitsuchenden.”
siehe auch “Wir wollten nur nachfragen” (www.thomasplassmann.de)

Quelle: http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/arbeitsmarkt_aktuell_01_10.pdf/view?showdesc=1

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Eingetragene Lebenspartnerschaften: GEZ Gebühren zurückfordern

Die Verbraucher-Zentrale Hamburg weist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 29.04.2009 – 6 C 33.08) hin.

Quelle: http://www.vzhh.de/%7Eupload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/Eingetragene%20Partnerschaften.htm

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Verbraucher-Zentrale: 2010 – Was sich für Verbraucher ändert

Quelle: http://www.vzb.de/UNIQ124904764805398/link648391A.html

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TV Hinweis: “Abgestempelt ? – Leben mit HARTZ IV”

“Abgestempelt? Leben mit Hartz IV”, Film von Thomas Reutter und Sylvia Nagel, Mittwoch, 13. Januar 2010, 23.30 Uhr im Ersten (ARD)

Quelle: http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn%7Euid,kcbupq4x6ibv1whn%7Ecm.asp

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 01 KW / 2010

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/?tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5Bcategories%5D=3&cHash=6500cff465a1b3c31323397f6a4004b7

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Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): “Medienabgabe für jeden – und GEZ abschaffen”

Müller-Sönksen: “Die FDP fordert, schon 2010 über die Abschaffung der bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühr zu verhandeln und sie ab 2013 durch eine allgemeine personenbezogene Medienabgabe zu ersetzen. Eine Medienabgabe ist wesentlich praktikabler als undurchsichtige neue Gebührenpflichten, die dem Bürger mit jedem neuen Gerät aufgebürdet werden, das technisch in der Lage ist, Rundfunk zu empfangen. Die Abgabe wird bei etwa zehn Euro pro Monat liegen und damit deutlich niedriger sein als die derzeitige Rundfunkgebühr. Erhoben wird sie von jedem Erwachsenen mit eigenem Einkommen, das ein noch festzulegendes Mindesteinkommen übersteigt. Zudem gibt es Befreiungstatbestände. Voraussichtlich wird die soziale Akzeptanz der Medienabgabe höher sein als die der bisherigen Rundfunkgebühr. Eingezogen wird die Medienabgabe von den Finanzämtern. Die GEZ-Bürokratie wird damit überflüssig. Bei der Abgabe handelt es sich nicht um eine Steuer. Im Gegensatz zu einer Steuer ist sie zweckgebunden. Sie darf ausschließlich zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden.”

Quelle: http://www.soenksen.de/Gastbeitrag-ueber-die-GEZ-Gebuehr-im-Hamburger-Abendblatt/25544c1i1p/index.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016

Infodienst Schuldnerberatung, Ausgabe 4/2009 am 28.12.2009 erschienen (PDF)

www.infodienst-schuldnerberatung.de hat wieder interessante Informationen zusammengestellt (41 Seiten, PDF)

 

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/archiv_suchen/ausgaben2009/infodienst_04_09.pdf

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LSG Niedersachsen-Bremen: Arbeitslosengeld II: Deckungslücke bei privater Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig

Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Dezember 2009, Az. L 15 AS 1048/09 B ER:
Der 15. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) verpflichtet, vorläufig die Kosten für eine private Kranken- und Pflegeversicherung einer Hilfebedürftigen in voller Höhe zu bezuschussen. Die gesetzlich vorgesehene nur anteilige Bezuschussung der entsprechenden Beiträge hält der Senat für verfassungswidrig.

Quelle: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/master/C60667341_N6074864_L20_D0_I5210490.html

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