Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1907
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Das Sozialkaufhauf “fairkauf hamburg” ist im Küchgarten 19, 21073 Hamburg zu erreichen.
Quelle: http://www.han-online.de/HANArticlePool/00000127d434c2ed0057006a000a0052189ccc73
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Der 2. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat am 25. Februar 2010 mit Urteil (L 2 AS 451/09) entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht dazu berechtigt ist, Mahngebühren im eigenen Namen auf Forderungen zu erheben, mit deren Einzug sie von einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) beauftragt worden ist.
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/627.php
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Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216). Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten, wie aus der Stellungnahme der Regierung hervorgeht.
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_103/01.html
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Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. sucht zum 15. Mai 2010 eine/n Schuldner- und Insolvenzberater/in (1,0 Stelle) (Mutterschutzvertretung mit Option Vertretung Elternzeit)
Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/2010/StellenausschreibungInsoSozp%C3%A4d_100317.pdf
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Beschluss vom 11. März 2010 – 1 BvR 3163/09:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verletzt. Denn der Beschwerdeführer hat durch das Kindergeld und das gekürzte Sozialgeld im Ergebnis staatliche Leistungen in der gesetzlich bestimmten Höhe erhalten. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums war es auch nicht geboten, das Kindergeld teilweise anrechnungsfrei zu stellen. Zwar trägt das Einkommensteuerrecht der Deckung des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines Kindes durch Kinderfreibeträge Rechnung. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verlangt aber keine Sozialleistungen, die den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder in gleichem Maße berücksichtigen wie das Steuerrecht.”
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-022.html
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Seit heute gelten neue Regelungen für die Eintragung und Speicherung von Daten über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit. Dazu gehören die Möglichkeit einer kostenlosen Auskunft über die Eintragungen bei einer Auskunftei, die Voraussetzungen für eine Eintragung sowie die größere Transparenz bei Scoringverfahren.
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