Zum 1.7.2010 tritt die Reform des Kontopfändungsrechtes in Kraft (vgl. www.lag-sb-hh.de/p-konto). Die AGSBV möchte die Umsetzung der Reform ? zunächst für den Zeitraum 1.7.2010 bis 30.6.2011 ? dokumentieren. Alle Beratungsstellen werden mit dem entwickelten beigefügten Fragebogen gebeten zu dokumentieren, wie hoch die Nachfrage nach Bescheinigungen tatsächlich ist.
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