Quelle: http://www.ndr903.de/aktuell/kita238.html
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“Wenn man Probleme mit seinen Schulden hat, muss man mit jedem Cent rechnen und gegen Ende des Monats ist sowieso der Monat meist wieder länger als das Geld reicht. Wären da nicht unsere Rezepte für die letzten 3 Tage vor dem Ersten. Viele der Nutzerinnen und Nutzer dieses Forums haben dutzende Rezepte zusammengetragen, die preiswert und schmackhaft und vor allen Dingen schnell und einfach zuzubereiten sind.”
Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/rezepte/rezpteindex.htm
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siehe auch: http://www.makefinancework.org/?lang=de
Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/2010/Juni_Newsletter_der_Kampagne_Steuer_gegen_Armut.html
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www.kostenlose-urteile.de weist auf folgende Entscheidungen hin:
• Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2010, Aktenzeichen: S 29 AS 547/10 und S 29 AS 412/10
• Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2009, Aktenzeichen: L 9 B 49/09 SO ER
• Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2009, Aktenzeichen: L 2 SO 2529/09 Er-BL 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B
• Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2010 , Aktenzeichen: L 2 AS 16/10 B ER
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Im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts entwickelt die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V. (dgh) Referenzbudgets für Privathaushalte. Damit diese Referenzbudgets als Beratungshilfe optimal nutzbar sind, sucht die dgh 20 Schuldner- und Budgetberatungsstellen, die bereit sind die Rohfassungen der ersten Referenzbudgets in der Praxis an geeigneten Fällen zu testen.
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aus www.forum-schuldnerberatung.de:
Eine Wohnraumkündigung wegen zwei ausstehender Mieten infolge Lastschriftwiderrufes durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter ist nicht begründet, da der Insolvenzverwalter nicht Erfüllungsgehilfe des Schuldners ist. Ein dem Mieter zurechenbares schuldhaftes Verhalten liegt damit nicht vor. Der Insolvenzverwalter muss die ausstehenden Mieten nicht “nachzahlen”. LG Hamburg, Urt. v. 30. 4. 2010 – 311 S 107/09
Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1922
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“In dem Kurzbericht werden die rechtlichen Regeln sowie Eckdaten zu Sanktionen skizziert. Vor allem aber werden Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften vorgestellt. Diese sind zwar nicht repräsentativ, gewähren aber differenzierte Einblicke in das Sanktionsgeschehen, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.”
Quelle: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k100507a01
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siehe auch PM des Paritätischen “Sozialer Sprengsatz”
Quelle: http://fr-online.de/top_news/2731589_Kommentar-zum-Sparpaket-Aufstand.-Jetzt.html
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www.sozialleistungen.info weist auf BSG, B 4 AS 89/09 R, hin.
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Hier geht es zur Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren