BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-052.html
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BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 1 BvR 2556/09
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WICHTIG!: Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben in zwei heute verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt und damit bislang bestehende Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt.
Urteil vom 20. Juli 2010, XI ZR 236/07 und Urteil vom 20. Juli 2010, IX ZR 37/09
“Dazu trägt auch wesentlich bei, dass der IX. Zivilsenat nunmehr entschieden hat, der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen dürfe nicht mehr schematisch allen noch nicht durch den Schuldner genehmigten Lastschriften widersprechen, er müsse vielmehr die Grenzen des pfändungsfreien Schuldnervermögens beachten. Solange die Lastschriften nur das pfändungsfreie Schonvermögen betreffen, ist allein dem Schuldner die Entscheidung über die Genehmigung vorbehalten.”
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SG Koblenz, 07.07.2010, Aktenzeichen S 16 AS 212/10
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Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1932
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www.infodienst-schuldnerberatung.de
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Mit 6:25 min – Bericht der Sendung von gestern – dort wird auch ausgiebig der IAB-Bericht zitiert, den wir hier am 08.06.2010 verlinkt haben.
Der Bundesrichter Prof. Uwe Berlit stuft die schärferen Sanktionsregeln für junge Menschen bis 25 Jahre als verfassungswidrig ein.
Quelle: http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=6503390/1tyo2ny/index.html
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Wie stets: lesenswerte Zusammenfassung des letzten Quartals (PDF, 61 Seiten)
Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/uploads/media/infodienst-2010-02.pdf
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“Zeig uns deine Sicht auf Armut und soziale Ausgrenzung!”
Mit dem Kurzfilmwettbewerb wollen wir im “Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung” einen Beitrag dazu leisten, die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren und Vorurteilen gegenüber betroffenen Menschen zu begegnen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Bedeutung von “Arbeit” für die gesellschaftliche Teilhabe.
Einreichungsfrist: 31.07.2010
Quelle: http://www.social-media-award.eu/
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Am Jahresende 2009 haben in Hamburg 17 763 Frauen und Männer im Alter von mehr als 64 Jahren Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung erhalten, das waren knapp zwei Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Quelle: http://statistik-nord.de/publikationen/anzeige/statistik-informiert-nr-70/2010/
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BGH, Urteil vom 14. Juli 2010, VIII ZR 267/09
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