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Monat: November 2010
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales veranstaltet am Montag, den 22. November 2010, eine vierstündige öffentliche Anhörung zu den geplanten Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder. – siehe auch:
• Kleine Anfrage LINKE zur Berechnung
• SPD fordert andere Berechnung der Hartz-IV-Sätze und Mindestlohn von 8,50 Euro
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_11/2010_379/01.html
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Das Elterngeld wird ab nächstem Jahr als Einkommen gewertet und mit Sozialleistungen verrechnet.
www.infodienst-schuldnerberatung.de dazu: “Bezieher, die von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht haben, haben die Möglichkeit, die Verlängerung zu widerrufen mit der Wirkung, dass sie den vollen Betrag des Elterngeldes nachbezahlt bekommen. Das gilt aber nur, wenn eine solche Nachzahlung noch in diesem Jahr ausbezahlt wird.”
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Urteil vom 10. November 2010, VIII ZR 306/09
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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern das Verfahren zur Bundesbeteiligung an den Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose nach rund zehnmonatiger Beratungszeit ohne Ergebnis abgeschlossen. Es bleibt also bei der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes von 25,4 auf 23,6 Prozent für das Jahr 2010.
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2010/170-2010.html?__nnn=true
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www.kostenlose-urteile.de weist auf Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10.12.1999, Aktenzeichen: 26 AR 107/99 hin.
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Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat mit Beschluss vom 03.11.2010 den § 765a ZPO beim sog. “Monatsanfangsproblem” angewandt und einen Betrag von rund 200 Euro über den Sockelbetrag “einmalig” freigegeben. – AZ: 803d M 759/10.
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2010/AG_Hamburg_Barmbek_803d_M_759_10.pdf
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Erhält eine Mutter im dritten Lebensmonat des Kindes Mutterschaftsgeld für lediglich einen Tag, reduziert dies den Anspruch des Vaters auf Elterngeld nur anteilig. Dies entschied 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (AZ L 6 EG 2/08)
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Beschluss vom 12. Oktober 2010, 1 BvL 14/09: “Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die durch den Ausschluss des Anspruchsübergangs erfolgende Privilegierung von Familienangehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, gegenüber getrennt lebenden Familienangehörigen ist auch im Hinblick auf Eltern und ihre Kinder sachlich gerechtfertigt.”
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-101.html
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BSG: “In Hamburg leben nach Schätzungen rund 10.000 Menschen, die abhängig vom Glückspiel sind. Dennoch ist es notwendig das Thema von Tabus zu befreien, die Risiken rund um das ‘Zocken und Daddeln’ zu verdeutlichen und auf vorhandene Hilfen aufmerksam zu machen.”
www.automatisch-verloren.de
Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2614300/2010-11-09-bsg-gluecksspiel.html
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