Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1957
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Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind rund 30% niedriger als die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Anliegen des Vortrages ist es, die gesetzlichen Regelungen an den vom Bundesverfassungsgericht für Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aufgestellten Maßstäben zu messen.
Referentin: Dr. Judith Brockmann, Dienstag, den 16.11.2010 um 18.15 Uhr im Rechtshaus der Universität Hamburg
Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2010/Brockmann.pdf
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“Kürzungen der staatlichen Leistungen gehören für viele ALG II Beziehende zur Realität. Um Ausmaß und Auswirkung dieses behördlichen Sanktionsmechanismus zu beschreiben, haben Studierende der Fachhochschule Düsseldorf 251 Betroffene befragt. Das Ergebnis ist – wenn auch nicht überraschend – bedrückend.”
Quelle: http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/members/thomaswagner/arge/
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Ab gestern gibt es den neuen Perso – mit erheblich teureren Gebühren. Diese aber sind für SGB II / SGB XII Bezieher zu erlassen. ( § 20 Abs.2 PassG; VwV Nr.20 zum PassG; § 3 PassGebV sowie § 1 Abs.6 PassG )
Quelle: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/lexikon/?do=showentry&id=58
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“Streichen und verschlechtern ist das aktuelle Motto der Bundesregierung beim Mietrecht und in der Wohnungspolitik. Die Regelungen des geplanten Mietrechtsänderungsgesetzes sind zum großen Teil unnötig, unausgegoren und einseitig”, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
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“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass … die Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) für GKV-Mitglieder sowie das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge ausgeschlossen werden und stattdessen die vollständige paritätische Beitragsfinanzierung von Arbeitgebern und GKV-Mitgliedern hergestellt wird.”
Frist: 16.11.2010
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14071
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Bundestagsdrucksache 17/3356, Artikel 8 des geplanten Gesetzes:
Der Absatz 8 des § 850k ZPO soll in der Weise geändert werden, dass nunmehr nicht nur die SCHUFA allein, sondern alle “Auskunfteien” mit dem P-Konto befasst werden dürfen.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703356.pdf
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