BSG: In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. Oktober 2010 im Verfahren B 14 AS 23/10 R ent­schieden, dass der französische Kläger Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II selbst dann hat, wenn sich sein Aufenthaltsrecht alleine aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010&nr=11728&pos=0&anz=41

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