Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. Oktober 2010 im Verfahren B 14 AS 23/10 R entschieden, dass der französische Kläger Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II selbst dann hat, wenn sich sein Aufenthaltsrecht alleine aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.
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