Zur Frage der Rückzahlung eines abgehobenen Sparguthabens – Beschluss des Landgerichts Coburg vom 31.05.2010, Az.: 33 S 9/10; rechtskräftig
Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/co/presse/archiv/2010/02701/
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