Beschluss vom 24. August 2010, 1 BvR 331/10 “Im Interesse der Rechtssicherheit sind strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären.”
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-088.html
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import