In der Antwort (17/2784) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/2701) erklärt die Bundesregierung, dass sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten weiterhin unmittelbar an den Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes orientieren solle.
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016