aus dem aktuellen Newsletter von RAe Henning & Janlewing:
“Das ‘Monatsanfangsproblem’ hat in den letzten Wochen die Diskussionen über das neue Pfändungsschutzkonto bestimmt. Das Problem entsteht, wenn das Einkommen für den nächsten Monat schon am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto eingeht und damit formell die Freibetragsgrenze überschritten wird. Das Bundesministerium der Justiz hat sich jetzt in der Form der Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ) zu diesem Problem geäußert (siehe: www.bmj.de/files/c99bbbe357b43db84689af86b2e0cfc2/4588/FAQ_P-Konto.pdf). Es weist darauf hin, dass es Aufgabe der Geldinstitute sei, den für einen bestimmten Monat überwiesenen Geldbetrag auch erst in diesem Monat für den Schuldner bereit zu halten. Im Wege der gesetzlichen Präzisierung soll das Problem aber schnell gelöst werden. Bis dahin wird im Konfliktfällen ein Antrag an das Vollstreckungsgericht empfohlen.”
Quelle: http://www.bmj.de/files/c99bbbe357b43db84689af86b2e0cfc2/4588/FAQ_P-Konto.pdf
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