“Noch in diesem Monat wird das BMAS eine Übergangsregelung erlassen,… Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen. Das bedeutet, dass Elterngeld – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung – nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet wird. Allerdings darf die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden.” (vgl. auch unsere Meldung vom 18.11.2010)
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import