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Elterngeld: trotz Übergangsregelung – Widerruf der Verlängerungsoption erforderlich!

“Noch in diesem Monat wird das BMAS eine Übergangsregelung erlassen,… Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen. Das bedeutet, dass Elterngeld – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung – nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet wird. Allerdings darf die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden.” (vgl. auch unsere Meldung vom 18.11.2010)

Quelle: http://www.cducsu.de/Titel__elterngeld_uebergangsregelung_schafft_planungssicherheit_fuer_hartz_iv_empfaenger/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__17348/Inhalte.asp

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016