LSG Saarland: Private Krankenversicherung muss von ARGE komplett übernommen werden (doc)

L 9 AS 15/09, Urteil vom 13. April 2010
“Grundsicherungsleistungen müssen zumindest so beschaffen sein, dass der gesetzlich festgelegte Hilfebedarf gedeckt ist. Damit ist nicht vereinbar, dass durch den Bezug von Grundsicherungsleistungen in Folge einer gesetzlich vorgegebenen Bedarfsunterdeckung monatlich existenzbedrohend Schulden anfallen.”

Quelle: http://www.lsg.saarland.de/medien/inhalt/Pressemitteilung_14_07_2010.doc

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