“Die Bundesregierung kennt die Problematik der Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehenden. …Die Regierung beabsichtige, so zügig wie möglich einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorzulegen, schreibt sie in ihrer Antwort. Mögliche Lösungswege seien zum Beispiel die Begrenzung des Betrages, den Bezieher von Arbeitslosengeld-II an private Krankenkassen zahlen müssen, oder die Überführung der Betroffenen in gesetzliche Krankenversicherungen.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_07/2010_236/06.html
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