http://www.kostenlose-urteile.de weist auf Amtsgericht Marburg, Urteil vom 08.02.2010, Aktenzeichen: 91 C 981/09 hin.
vgl. auch die Pressemitteilung des AG und unsere Meldung vom 18.06.2010 (Internetsofware-Anbieter…”)
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Abwehr-von-Abofallen-Forderungen-muss-erstattet-werden.news9830.htm
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