“Die Bundesregierung prüft, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zukünftig die Preisangaben im Kreditwesen überwachen soll. Das geht aus einer Unterrichtung (17/1802) hervor. Außerdem würden parallel weitere Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes geprüft, wie zum Beispiel ‘die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest’. Hintergrund der Unterrichtung ist ein Gesetzentwurf (17/1394) der Regierungskoalition (17/1394), in dem diese die Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge fordert.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_05/2010_170/13.html
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