aus dem aktuellen Newsletter von RA Henning und Janlewing: “Frau Ministerialdirektorin Graf-Schlicker aus dem BMJ hat auf dem 1. Deutschen Privatinsolvenzrechtstag am 5.11.2010 in München mitgeteilt, dass mit einem Änderungsvorschlag zur Verbraucherinsolvenz Anfang des Jahres 2011 zu rechnen ist. An dem Vorhaben, die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen, wird festgehalten. Dies aber wohl nur in den Fällen, in denen zumindest die Verfahrenskosten gedeckt sind. Die Verfahrenseröffnung und auch die Stundung werden aller Wahrscheinlichkeit nach beibehalten.”
Quelle: http://www.rahenning.de/cms/front_content.php?idcat=30
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