“Die von den Koalitionsfraktionen Union und FDP geplanten Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Härtefallregelungen für Hartz IV-Empfänger werden von Sachverständigen höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am Montag zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates (17/983) ging es vor allem um die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf, mit denen auch das Sozialgesetzbuch und das Zukunftsinvestitionsgesetz geändert werden sollen.” (hib Nr. 112)
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_112/01.html
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