hib – heute im bundestag Nr. 111: “In bestimmten Fällen übernimmt der Träger der Grundsicherung für Hilfebedürftige die Zusatzbeiträge zur Krankenkasse. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (17/1310) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1105), in der sie detailliert schildert, in welchen sogenannten Härtefällen die Regelung greift.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_111/02.html
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