aus dem letzten Newsletter von “Mieter Helfen Mietern – Hamburger Mieterverein e.V.”:
“Leistungsempfängern, die zur Untermiete oder in Wohngemeinschaften wohnen, bekommen jetzt auch in Hamburg die üblichen Richtsätze für die Wohnkosten einer Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Bis November letzten Jahres standen diesen beiden Gruppen laut Fachanweisung der Hamburger Sozialbehörde nur eine Pauschale Bruttowarmmiete zwischen 200 Euro und 300 Euro zu. Diese Rechtsauffassung befand das Bundessozialgericht (BSG) bereits am 18.06.2008 als rechtswidrig (B 14/11b AS 61/06 R). 1,5 Jahre nach diesem BSG-Urteil hat nun auch die Hamburger Sozialbehörde ihre Dienstanweisung korrigiert und die diskriminierenden Passagen gestrichen.”
Quelle: http://www.mhmhamburg.de/mieterhelfenmietern/newsletter–1134636611/index.html
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