Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof: Hinsendekosten beim Widerruf im Versandhandel unzulässig

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Urteil vom 15.04.2010; Aktenzeichen: C-511/08; VZ-NRW:
“Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkostenpauschale nicht bezahlen. So hat jetzt der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-511/08) in einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH entschieden. (…) Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt nur bei komplettem Widerruf. Schicken Sie von mehreren gleichzeitig bestellten Waren nur einen Teil zurück, müssen Sie die Hinsendekosten bezahlen, sofern diese im Bestellformular separat aufgeführt sind.”

Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ127141222112786/link729621A.html

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