Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten, schreibt die Länderkammer in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/1210). Dazu sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Ein neuer Artikel 98 a soll in die Verfassung eingefügt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_100/03.html
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