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Bundesverfassungsgericht: Volle Anrechung des Kindergelds auf “Hartz IV-Leistungen” verfassungsgemäß

Beschluss vom 11. März 2010 – 1 BvR 3163/09:
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verletzt. Denn der Beschwerdeführer hat durch das Kindergeld und das gekürzte Sozialgeld im Ergebnis staatliche Leistungen in der gesetzlich bestimmten Höhe erhalten. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums war es auch nicht geboten, das Kindergeld teilweise anrechnungsfrei zu stellen. Zwar trägt das Einkommensteuerrecht der Deckung des Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines Kindes durch Kinderfreibeträge Rechnung. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verlangt aber keine Sozialleistungen, die den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder in gleichem Maße berücksichtigen wie das Steuerrecht.”

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-022.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016