Seit heute gelten neue Regelungen für die Eintragung und Speicherung von Daten über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit. Dazu gehören die Möglichkeit einer kostenlosen Auskunft über die Eintragungen bei einer Auskunftei, die Voraussetzungen für eine Eintragung sowie die größere Transparenz bei Scoringverfahren.
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