PM 15.2010: “Der Bundesrat will Gläubigern dazu verhelfen, ihre gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen. In seiner heutigen Sitzung hat er dazu zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht. Grundlegende Neuerung des Reformvorschlags ist, dass zukünftig Gerichtsvollzieher nicht mehr zwingend Beamte sein müssen. Deren Aufgaben könnten auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die für eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig wären.”
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2010/015-2010.html?__nnn=true
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