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LSG Sachsen – Betriebskostennachzahlung für frühere Wohnung eines Hartz IV-Empfängers ist zu übernehmen

Sächsisches Landessozialgerichts, Urteil vom 10.09.2009, Az. L 3 AS 188/08

Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/623.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016