AG München: Fitness-Studio-Vertrag kann fristlos gekündigt werden bei Verweigerung von Barzahlung

Urteil des AG München vom 4.6.09, AZ 271 C 1391/09:
Die Weigerung, Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio in bar entgegenzunehmen, obwohl im Vertrag Barzahlung nicht ausgeschlossen wurde, berechtigt den Kunden des Fitnessstudios zur fristlosen Kündigung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2010/02455/index.php

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import