Urteile vom 16.12.2009, Az.: 12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08:
Der 12. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in drei kürzlich veröffentlichten Urteilen klargestellt, dass das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften zählt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig; der VGH hat jeweils die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Quelle: http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1250097/index.html?ROOT=1153033
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