Am 9. Februar 2010 wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz IV-Regelleistungen verkünden. Harald Thome-Newsletter: “Es ist daher dringend allen gegenwärtigen und vergangenen Leistungsbeziehern von SGB II / SGB XII und AsylbLG zu empfehlen, für den Fall der rückwirkenden Bescheidung durch das BVerfG, jetzt noch einen Überprüfungsantrag zu stellen. Nur dann werden ggf. rückwirkend Leistungen nachgezahlt. vgl. Ansprüche sichern
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-004.html
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