www.kostenlose-urteile.de weist auf Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.07.2010, Aktenzeichen: 1 Ss 336/08 hin. Der juristische Winkelzug liegt hier in der Frage, ob überhaupt eine “Beförderung” vorliegt. Das Gericht müsse nämlich dem Beschuldigten nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits eine gewisse Wegstrecke in der Bahn zurückgelegt hat. – Siehe auch www.juraexamen.info
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.10.2015