“Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt”, stellen die Arbeitsmarktforscher fest. Nicht selten werde die Anzahl der Bewerbungen festgelegt, die der Arbeitsuchende zu erbringen hat. Zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge gebe es jedoch meist keine konkreten Angaben.
Quelle: http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinformationen/kb1811.aspx
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