“Aktuelle Kundenbefragungen in den Jobcentern zeigen, dass die Beantragung von Grundsicherungsleistungen (‘Hartz IV’) immer noch als zu unverständlich und schwierig wahrgenommen wird. Darauf hat die BA reagiert und stellt Kunden bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung eine überarbeitete elektronische Ausfüllhilfe zur Seite. Die Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche Informationen im Antrag an welcher Stelle benötigt werden und welche Angaben unverzichtbar sind. Neben den Tipps zum Ausfüllen des Antrags, werden verschiedene Begriffe aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes II einfach erklärt und es wird auf Merkblätter und weiterführende Informationen verwiesen.” – vgl. “elektronische Ausfüllhilfe”
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2011/Presse-11-078.html
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