siehe Top 7 und die Erläuterung: “Mit dem vorliegenden Gesetz soll eine jährliche Statistik zur Überschuldung privater Personen eingeführt werden. Diese Statistik soll als Grundlage für Sozial-, Armuts- und Reichtumsberichterstattung sowie für die Planung und Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen und Initiativen des Bundes und der Länder dienen.”
Quelle: http://www.bundesrat.de/nn_8338/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/891-sitzung/to-node.html?__nnn=true
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