Künftig kommt ein Vertrag im Internet nur zustande, wenn dem Verbraucher vor der Bestellung alle erheblichen Informationen verständlich zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört vor allem auch eine mögliche Zahlungsverpflichtung. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung beschlossen.
Der Verbraucher muss dann durch eine Schaltfläche – einen speziellen “Button” – gewarnt werden, bevor er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Unternehmen müssen künftig die Bestellschaltfläche mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung versehen. Siehe auch:
• PM des BM Justiz und Regierungsentwurf (pdf)
• www.computerundrecht.de
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