Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. (Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10)
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1509/index.html?ref_presseinfo=true
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