“Pfändungsschutz – und der Verrechnungsschutz bei Sozialleistungen – sind ab dem 1. Januar 2012 nur noch mit einem P-Konto möglich. Aufgrund dieser Systemänderung können die praktischen Konsequenzen für den Kontoinhaber im Einzelfall erheblich sein.”
Quelle: http://www.bag-sb.de/uploads/tx_inhalt/20110701_Kundeninformation_ausfuehrlich_Endfassung.pdf
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016