Ab dem 01.07.2011 gelten neue Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
Ab dem 01.07.2011 gelten neue Regelungen für die Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
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