– Automatische Berücksichtigung bei der Pfändung von Lohn und Lohnersatzleitungen
– Automatische Berücksichtigung beim (erhöhten) P-Konto-Freibetrag
– Vorsicht Anpassungsantrag erforderlich!
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016