“Das Landgericht Itzehoe hat E.ON Hanse verurteilt, zu Unrecht kassierten Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kunden damals den unzulässigen Preiserhöhungen widersprochen haben. Damit setzten sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht durch. Sie hatten für 60 “ThermoStrom”- Kunden Klage gegen den Energiekonzern erhoben. Der unmittelbare Erstattungsanspruch ist auf die im Prozess vertretenen Verbraucher beschränkt. Das Urteil verbessert jedoch auch die Rechtsposition anderer Betroffener.”
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1496/index.html?ref_presseinfo=true
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