aus dem forum-schuldnerberatung.de: “Wie bereits gemeldet, werden die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 angehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf die P-Kontobescheinigung. Die AGSBV hat eine neue Musterbescheinigung erarbeitet, die die ab dem 01.07.2011 maßgeblichen Freibeträge berücksichtigt. Nach jetzigem Stand müssen die Banken den Grundfreibetrag von 1.028,99 Euro ab 01.07. automatisch anpassen. In den Fällen, in denen eine Bescheinigung für erweiterte Beträge erstellt wurde, muss eine erneute Bescheinigung erfolgen. ”
Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf
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