“Die Organisation des Forderungseinzugs im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/7794 – pdf). Die Fraktion kritisiert, dass der Forderungseinzug für die betroffenen Leistungsberechtigten derzeit kaum nachvollziehbar sei. Sie möchte von der Bundesregierung deshalb unter anderem wissen, welche Instanzen der BA für diesen Bereich zuständig sind, welche Normierungen dem Einzug zugrunde liegen und wie dieser auf der Ebene der Regionaldirektionen und der einzelnen Jobcenter organisiert ist.”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_11/2011_490/08.html
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