Der Bundesrat hat am 27.05.2011 einen “Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes” beim Bundestag eingebracht. Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. siehe auch BR-Drucksache 271/11(B) (pdf)
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8538/DE/presse/pm/2011/078-2011.html?__nnn=true
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015