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Bundesrat fordert mehr Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung

Der Bundesrat hat am 27.05.2011 einen “Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes” beim Bundestag eingebracht. Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. siehe auch BR-Drucksache 271/11(B) (pdf)

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8538/DE/presse/pm/2011/078-2011.html?__nnn=true

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015