“Noch bis Juli 2006 mussten die Jobcenter genauso wie andere Sozialbehörde … für jedes Sozialgerichtsverfahren, an dem sie beteiligt waren, eine pauschale Gerichtsgebühr entrichten. In der Verantwortung von Arbeitsminister Scholz wurde durch die große Koalition ab August eine Kostenbefreiung für die Hartz IV-Behörden eingeführt. Vermutlich sah man schon damals die Klageflut und damit enorme Kosten infolge des Hartz IV-Gesetzes auf sich zukommen. … Für die Hartz4-Plattform steht außer Zweifel, dass durch diese Kostenbefreiung die Prozessflut erst richtig an Fahrt gewann. Jährlich zunehmende Klagesteigerungen bestätigen das ebenso wie die Erfolgsquote für die klagenden Betroffenen von mindestens 50% in der ersten Instanz.”
Quelle: http://www.hartz4-plattform.de/pdf/sozialgerrichts-gebuehr-22.05.2011.pdf
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