Soeben hat die Hamburger Bürgerschaft die Drucksache 20/419 verhandelt und dem SPD-Antrag einstimmig (!) zugestimmt.
“Der Senat wird ersucht, sich bei der geplanten Reform des Insolvenzrechts auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein insolvenzrechtliches Kündigungsverbot nach § 109 Absatz 1 Satz 2 auch auf die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft angewendet werden kann, solange der Schuldner die Wohnung in der Genossenschaft nutzt.”
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_419.pdf
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