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Schulbedarf bei Hartz IV: Keine rückwirkende Erstattung

www.sozialleistungen.info weist auf ein am 10.05.2011 ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 4 AS 11/10) hin.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/11.05.2011-schulbedarf-bei-hartz-iv-keine-ruckwirkende-erstattung/

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016