“Bankkunden sollen Überweisungsaufträge auch in Zukunft unter Verwendung der geläufigen Kundenkennungen wie Kontonummer und Bankleitzahl erteilen können. … n Deutschland gebe es 8 Milliarden Lastschrifttransaktionen sowie 700 Millionen dauerhaft bestehende Einzugsermächtigungen, schreiben die Fraktionen. Zahlungspflichtige hätten das Recht, bei Nutzung der Einzugsermächtigung der Belastung ihres Kontos innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Nach Angaben der Fraktionen wird derzeit in der EU ein Lastschriftprodukt entwickelt, das bei abzubuchenden Festbeträgen kein Erstattungsrecht des Kunden vorsehe. …”
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_05/2011_195/04.html
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