Bundesrat Drucksache 715/11: Hamburg hat heute im Bundesrat (890. Sitzung Top 31) einen “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Zivilprozessordnung” eingebracht.
“Ziel ist die Einführung eines subjektiven Anspruchs auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen, um allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. Hinsichtlich des seit 2010 bestehenden Anspruchs auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto werden ergänzende Regelungen zum Leistungsumfang und zu den Kosten vorgeschlagen.”
Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/BR715_11.pdf
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