“Hier haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten. Dass dies möglich ist und wie es funktioniert – darüber werden nun alle, die es betrifft, automatisch informiert.”
vgl. auch Bundesfinanzministerium (60 Euro ab 2012) und Rückbuchungen von Riesterzulagen: Teure Ignoranz der Sozialpolitik Kornelia Hagen (DIW)
Quelle: http://www.bmas.de/portal/51652/2011__05__04__verbraucherschutz__riester.html
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